Jugendschutz-Richtlinie
InnerPlay
Version 1.0
Stand 02.07.2026
1. Ziel des Jugendschutzes
InnerPlay legt großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Plattform trifft technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen, um jugendgefährdende Inhalte möglichst zu verhindern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
2. Mindestalter
Die Registrierung auf InnerPlay ist ausschließlich Personen gestattet, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht haben.
Mit der Registrierung bestätigt jeder Nutzer die Richtigkeit seiner Altersangaben.
InnerPlay behält sich vor, Alters- oder Identitätsnachweise anzufordern.
3. Unzulässige Inhalte
Auf InnerPlay dürfen insbesondere keine Inhalte veröffentlicht oder verbreitet werden, die
- Kinder oder Jugendliche gefährden,
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- sexuelle Ausbeutung darstellen,
- Gewalt verherrlichen,
- extremistische Inhalte verbreiten,
- Hass oder Diskriminierung fördern,
- zu Straftaten aufrufen,
- den Besitz oder Konsum illegaler Drogen fördern,
- Minderjährige sexualisieren oder gefährden.
Solche Inhalte werden entfernt und können zur dauerhaften Sperrung des Kontos führen.
4. Premium-Inhalte
Auch Premium-Inhalte unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Community Guidelines.
Kostenpflichtige Inhalte dürfen keine unzulässigen oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten.
5. Creator
Creator sind verpflichtet,
- geltendes Recht einzuhalten,
- keine jugendgefährdenden Inhalte hochzuladen,
- ihre Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen,
- Rechte Dritter zu beachten.
Creator haften für die von ihnen veröffentlichten Inhalte nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Meldung von Inhalten
Nutzer können Inhalte jederzeit über die integrierten Meldefunktionen melden.
InnerPlay prüft gemeldete Inhalte schnellstmöglich und entscheidet nach eigenem Ermessen über geeignete Maßnahmen.
7. Maßnahmen
Bei Verstößen gegen diese Richtlinie kann InnerPlay insbesondere
- Inhalte entfernen,
- Beiträge sperren,
- Premium-Inhalte deaktivieren,
- Creator-Programme entziehen,
- Auszahlungen vorübergehend aussetzen,
- Nutzerkonten einschränken,
- Nutzerkonten dauerhaft sperren,
- Behörden informieren, sofern hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
8. Zusammenarbeit mit Behörden
InnerPlay arbeitet im gesetzlich erforderlichen Umfang mit zuständigen Behörden zusammen.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, können relevante Informationen an Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden übermittelt werden.
9. Änderungen
InnerPlay kann diese Jugendschutz-Richtlinie künftig anpassen.
Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer informiert.
Die aktuelle Version ist jederzeit im Legal Center abrufbar.
Version
Version 1.0
Stand: 02.07.2026
