Creator-Vertrag
Version 1.0 – Stand: Juli 2026
Dieser Creator-Vertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InnerPlay UG (i.G.) und gilt für alle Nutzer, die Creator-Funktionen auf InnerPlay nutzen oder beantragen.
Mit der Beantragung oder Nutzung eines Creator-Accounts akzeptiert der Creator diesen Creator-Vertrag.
1. Voraussetzungen
Ein Creator bestätigt insbesondere,
- mindestens 18 Jahre alt zu sein,
- geschäftsfähig zu sein,
- sämtliche angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben,
- ausschließlich im eigenen Namen oder mit entsprechender Vertretungsbefugnis zu handeln,
- sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
InnerPlay ist berechtigt, jederzeit Nachweise zur Identität, zum Alter oder weitere Informationen anzufordern, soweit dies zur Verifizierung, Betrugsprävention oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
2. Rechte an Inhalten
Der Creator bleibt grundsätzlich Urheber und Rechteinhaber seiner hochgeladenen Inhalte.
Mit dem Upload räumt der Creator InnerPlay eine einfache, weltweite, nicht ausschließliche, übertragbare sowie unterlizenzierbare Lizenz ein, soweit dies zum Betrieb, zur Weiterentwicklung und zur Bereitstellung der Plattform erforderlich ist.
Diese Lizenz umfasst insbesondere:
- Speicherung,
- Verarbeitung,
- Vervielfältigung,
- öffentliche Zugänglichmachung,
- Darstellung innerhalb der Plattform,
- technische Bearbeitung,
- Erstellung von Vorschaubildern,
- Anpassung an unterschiedliche Endgeräte,
- Sicherungskopien,
- Auslieferung über Content Delivery Networks (CDN),
- Nutzung im Rahmen zukünftiger technischer Weiterentwicklungen der Plattform.
Diese Lizenz dient ausschließlich dem Betrieb, der Bereitstellung sowie der technischen Weiterentwicklung von InnerPlay.
3. Marketinglizenz
Der Creator räumt InnerPlay zusätzlich das Recht ein, öffentlich zugängliche Inhalte für Marketing-, Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Social-Media-Beiträge,
- Werbeanzeigen,
- Newsletter,
- Landingpages,
- Pressearbeit,
- App-Store-Screenshots,
- Präsentationen,
- Investorenunterlagen,
- Messeauftritte,
- Plattformvorstellungen,
- sonstige Werbe- und Marketingmaßnahmen.
Hierfür erhält der Creator keine gesonderte Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
InnerPlay verpflichtet sich, Inhalte nicht bewusst irreführend oder rufschädigend zu verwenden.
4. Keine Exklusivität
Dieser Vertrag begründet keine Exklusivität.
Creator dürfen ihre Inhalte gleichzeitig auf anderen Plattformen veröffentlichen und monetarisieren, sofern dadurch keine Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen verletzt werden.
5. Zulässige Inhalte und gesetzliche Pflichten
Der Creator verpflichtet sich, ausschließlich Inhalte zu veröffentlichen, anzubieten oder über InnerPlay zu verbreiten, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem deutschen Recht, vereinbar sind.
Insbesondere dürfen keine Inhalte veröffentlicht oder verbreitet werden, die
- gegen Strafgesetze verstoßen,
- gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen,
- Gewalt verherrlichen oder zu Straftaten auffordern,
- extremistische, terroristische oder verfassungswidrige Inhalte enthalten,
- volksverhetzend, diskriminierend oder menschenverachtend sind,
- pornografisch oder anderweitig gesetzlich unzulässig sind,
- Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
- betrügerische, irreführende oder täuschende Inhalte enthalten,
- Schadsoftware, Phishing oder sonstige sicherheitsgefährdende Inhalte verbreiten,
- gegen die Community-Richtlinien oder sonstige Plattformregeln von InnerPlay verstoßen.
Der Creator trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm veröffentlichten Inhalte.
Der Creator stellt InnerPlay von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder vertragswidriger Inhalte des Creators gegen InnerPlay geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Creator den jeweiligen Verstoß zu vertreten hat.
6. Prüfungs-, Kontroll- und Moderationsrechte
Zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Wahrung der Sicherheit der Plattform, zur Verhinderung von Missbrauch sowie zur Qualitätssicherung räumt der Creator InnerPlay ausdrücklich das Recht ein, sämtliche über die Plattform bereitgestellten Inhalte stichprobenartig oder anlassbezogen zu überprüfen.
Dies umfasst insbesondere
- öffentliche Beiträge,
- Premium-Inhalte,
- Kommentare,
- Direktnachrichten,
- hochgeladene Bilder,
- Videos,
- Dokumente,
- Profilinformationen,
- sowie sämtliche sonstigen über InnerPlay gespeicherten oder übertragenen Inhalte.
Der Creator erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass InnerPlay hierfür automatisierte sowie manuelle Prüfverfahren einsetzen darf.
InnerPlay ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen, einzuschränken, auszublenden, zu sperren oder zu entfernen, sofern
- gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern,
- ein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt,
- ein Verstoß gegen die Community-Richtlinien vorliegt,
- berechtigte Hinweise Dritter eingehen,
- ein Missbrauchs- oder Betrugsverdacht besteht,
- die Sicherheit oder Stabilität der Plattform gefährdet ist.
Ein Anspruch auf dauerhafte Veröffentlichung, unveränderte Speicherung oder permanente Bereitstellung einzelner Inhalte besteht nicht.
7. Monetarisierung
InnerPlay stellt Creatorn verschiedene Möglichkeiten zur Monetarisierung ihrer Inhalte zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere kostenpflichtige Inhalte, Abonnements, Bundles, Events, Trinkgelder sowie weitere von InnerPlay bereitgestellte Monetarisierungsfunktionen.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Monetarisierungsfunktionen besteht nicht.
InnerPlay ist berechtigt, bestehende Funktionen zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Die Höhe der Umsatzbeteiligung (Revenue Share), Plattformgebühren oder sonstiger Vergütungsbestandteile kann von InnerPlay für zukünftige Umsätze angepasst werden.
Bereits abgeschlossene Verkäufe oder bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Über wesentliche Änderungen wird der Creator in geeigneter Weise informiert.
8. Auszahlungen
InnerPlay bemüht sich, Creator-Guthaben ordnungsgemäß und innerhalb angemessener Fristen auszuzahlen.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich nach erfolgreichem Zahlungseingang des jeweiligen Endkunden sowie vorbehaltlich gesetzlicher, technischer oder sicherheitsrelevanter Prüfungen.
InnerPlay übernimmt keine Gewähr dafür, dass Auszahlungen jederzeit oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen können.
Insbesondere können Auszahlungen aufgrund von
- technischen Störungen,
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsprüfungen,
- Betrugsverdacht,
- Rückbuchungen,
- behördlichen Anordnungen,
- Fehlern oder Einschränkungen von Zahlungsdienstleistern,
- Banken oder sonstigen Dritten
verzögert, ausgesetzt oder vorübergehend zurückgehalten werden.
Soweit gesetzlich zulässig, begründen derartige Verzögerungen oder Ausfälle keine Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen InnerPlay.
InnerPlay ist berechtigt, Mindestauszahlungsbeträge, Auszahlungszyklen sowie Identitäts- und Steuerprüfungen als Voraussetzung für Auszahlungen festzulegen.
9. Rückbuchungen, Betrugsprävention und Verrechnung
Werden Zahlungen durch Käufer zurückgebucht, storniert, angefochten oder aus sonstigen Gründen rückabgewickelt, ist InnerPlay berechtigt, entsprechende Beträge mit bestehenden oder zukünftigen Guthaben des Creators zu verrechnen.
InnerPlay ist berechtigt, Guthaben ganz oder teilweise einzubehalten oder Auszahlungen vorübergehend auszusetzen, sofern
- ein Betrugsverdacht besteht,
- ungewöhnliche Zahlungsbewegungen festgestellt werden,
- gesetzliche Prüfpflichten bestehen,
- Rückbuchungen oder Zahlungsstreitigkeiten anhängig sind,
- oder sonstige berechtigte Sicherheitsinteressen dies erfordern.
InnerPlay kann zusätzliche Nachweise oder Informationen vom Creator verlangen, bevor Auszahlungen freigegeben werden.
10. Steuern
Der Creator ist allein dafür verantwortlich, sämtliche steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen sowie sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der Nutzung der Creator-Funktionen ergeben.
InnerPlay übernimmt keine steuerliche Beratung und ist nicht verpflichtet, steuerliche Verpflichtungen des Creators zu prüfen oder zu überwachen.
Soweit gesetzlich erforderlich, ist InnerPlay berechtigt, steuerlich relevante Informationen oder Daten an zuständige Behörden zu übermitteln.
11. Sperrung und Kündigung
InnerPlay ist berechtigt, Creator-Konten jederzeit ganz oder teilweise einzuschränken, Inhalte zu entfernen oder Creator-Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, sofern
- gegen diesen Vertrag verstoßen wird,
- gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird,
- gegen die Community-Richtlinien verstoßen wird,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- ein Missbrauchs- oder Betrugsverdacht besteht,
- die Sicherheit oder Stabilität der Plattform gefährdet ist,
- behördliche oder gerichtliche Anordnungen dies verlangen.
InnerPlay kann Creator-Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Der Creator kann die Nutzung der Creator-Funktionen jederzeit beenden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie bereits entstandene Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Haftung
InnerPlay haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet InnerPlay nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet InnerPlay insbesondere nicht für
- Umsatzausfälle,
- entgangenen Gewinn,
- Reichweitenverluste,
- Datenverluste,
- technische Ausfälle,
- Fehler von Zahlungsdienstleistern,
- Serverausfälle,
- Internetstörungen,
- Wartungsarbeiten,
- höhere Gewalt.
13. Änderungen dieses Creator-Vertrags
InnerPlay ist berechtigt, diesen Creator-Vertrag für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
Hierzu gehören insbesondere
- gesetzliche Änderungen,
- behördliche Vorgaben,
- technische Weiterentwicklungen,
- neue Plattformfunktionen,
- neue Monetarisierungsmodelle,
- Änderungen der Umsatzbeteiligung oder Gebührenstruktur.
Änderungen gelten ausschließlich für zukünftige Sachverhalte und werden dem Creator vor Inkrafttreten in geeigneter Weise mitgeteilt.
Soweit erforderlich, wird eine erneute Zustimmung des Creators eingeholt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der InnerPlay UG (i.G.).
